Sonderregelungen :
Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991:
Die Prämie muß sich um mehr als 15% gegenüber dem
Vorjahr bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um
mehr als 30% erhöht haben.
Vertragsabschlüsse zwischen 01.01.1991 und 24.06.1994:
Die Prämie muß sich um mehr als 5% gegenüber dem
Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie erhöht haben.
Vertragsabschlüsse ab dem 29.07.1994:
Nach jeder Erhöhung kann gekündigt werden.
Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert
oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und
auch seitens des Versicherers gekündigt werden.
Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit
einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den
Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum
Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.