Hausratversicherung

    Rechtsschutz- Kuendigung      

 

Die Rechtsschutz Versicherungen im Vergleich

Online und kostenlos

 die Rechtsschutz Versicherungen vergleichen
 


 

Rechtsschutz Versicherungen

  
  Wer sie braucht
  Was umfasst sie?
  Keine Leistung bei
  Vertragsinfos
   Im Schadensfall
  Kündigung
  Vergleich

Datenschutz

Unser Tipp:
Die gesetzliche Berufsunfähigkeits- Versicherung wurde stark eingeschränkt.
Informieren Sie sich mit dem Test der Stiftung Warentest aus August 2001 in dem 109 Angebote getestet wurden.
Berufsunfähigkeit

 

     

 

 

Kündigung der Rechtsschutz Versicherungen Vergleich

Grundsätzlich verlängern sich Versicherungsverträge die für die Dauer von mindestens einem oder mehrere Jahre abgeschlossen werden automatisch um ein weiteres Jahr wenn diese nicht fristgerecht durch eine ordentliche Kündigung beendet werden.

  1. Ordentliche Kündigung:

    Die Kündigung ist wirksam, wenn der Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten zum Ablauf gekündigt wird.
     

  2. Außerordentliche Kündigung:
  • bei Prämienerhöhung:

Erhöht der Versicherer auf Grund einer Prämienangleichung die Beiträge, ohne daß sich der Versicherungsumfang ändert, so kann der Versicherungsnehmer innerhalb 1 Monats nach Eingang der Mitteilung des Versicherers, den Vertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen. (Gilt für Vertragsabschlüsse nach Juni 1994)

Tarifrechner
    Rechtsschutz


Hausratsversicherung-Rechner

 

 

 

 

Tarifrechner
   
Beamte und öffentlicher Dienst

Sonderregelungen :

Vertragsabschlüsse vor dem 01.01.1991:

Die Prämie muß sich um mehr als 15% gegenüber dem Vorjahr bzw. in den letzten drei aufeinanderfolgenden Jahren insgesamt um mehr als 30% erhöht haben.

Vertragsabschlüsse zwischen 01.01.1991 und 24.06.1994:

Die Prämie muß sich um mehr als 5% gegenüber dem Vorjahr bzw. um mehr als 25% gegenüber der Erstprämie erhöht haben.

Vertragsabschlüsse ab dem 29.07.1994:

Nach jeder Erhöhung kann gekündigt werden.

  • im Schadensfall:

Hat der Versicherer einen anerkannten Schaden reguliert oder abgelehnt, so kann der Vertrag seitens des Versicherungsnehmers und auch seitens des Versicherers gekündigt werden.

Die Kündigung durch den Versicherungsnehmer muß mit einer Frist von 1 Monat nach Zahlung oder Ablehnung des Schadens durch den Versicherer erfolgen und kann entweder mit sofortiger Wirkung oder zum Ablauf der laufenden Versicherungsperiode ausgesprochen werden.

 

Tip:

Eine Kündigung sollte stets durch eingeschriebenen Brief erfolgen.

Zu beachten ist, das nicht das Absendedatum, sondern der Eingang der Kündigung beim Versicherer als fristgerecht anzusehen ist.

 

Copyright 2000/2001: INNOSystems GmbH

 

 

nachgerechnet -
Geld gespart durch
Rechtsschutz Versicherungen im Vergleich


 

Privathaftpflicht

Privathaftpflicht 2,5M €  Versicherungssumme für Personen und Sachschäden
jetzt ab

€ 45,76 p.a.
 
 


Copyright 2003 Klaus Juling GmbH. 

  Rechtsschutz Vergleich