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Der Versicherungsschutz kann u. a. für folgende Bereiche
beantragt werden:
- Gebäude-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz, wenn es
z.B. zu Streitigkeiten im Zusammenhang mit einer
Eigenbedarfskündigung kommt
- Steuer-Rechtsschutz,
wenn es z.B. zu Unstimmigkeiten über die laufende Erhebung von
Gebühren der Grundstücksversorgung kommt
- Straf-Rechtsschutz
Versichert bei Rechtsschutz Versicherungen ist
der Versicherungsnehmer als Halter, Eigentümer oder
Leasingnehmer aller auf ihn zugelassenen Fahrzeuge sowie als
Fahrer dieser und aller fremden Fahrzeuge.
Versichert ist der Versicherungsnehmer auch als
Fußgänger, Radfahrer oder Fahrgast.
Mitversichert gelten alle Personen, welche als
berechtigte Fahrer oder Insassen ein auf den
Versicherungsnehmer zugelassenes Fahrzeug benutzen.
Tip:
Mittlerweile bieten die meisten Gesellschaften
gegen geringen Mehrbeitrag Tarife an, bei denen auch sämtliche auf
mitversicherte Familienmitglieder zugelassene Fahrzeuge versichert
sind. |